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Das Brüninghaus mit 35 Plätzen ist errichtet worden, um Jugend- und Erwachsenengruppen sowie Sportvereinen die Möglichkeit zu geben, Bildungs- und Freizeitmaßnahmen durchzuführen. Alle Gäste sollen sich hier wohl fühlen. Daher ist jeder für die Ordnung und Sauberkeit in diesem Haus mitverantwortlich. Aus diesem Grund sind folgende Regeln zu beachten: |
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1.) |
Die Einrichtungen des Brüninghauses stehen den im Hause weilenden Gruppen nach Rücksprache mit dem Leiter des Hauses zur Verfügung. |
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2.) |
Im gesamten Bereich des Hauses einschließlich der Außenanlagen ist der Verzehr von Branntwein und überwiegend branntweinhaltigen Genussmitteln nicht gestattet. Der Verzehr anderer alkoholischer Getränke (zum Beispiel Bier und Wein) kann von den jeweiligen Gruppenleitern für Personen über 16 Jahre gestattet werden. |
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3.) |
In den Schlafräumen und der oberen Etage ist das Rauchen aus feuerpolizeilichen Gründen verboten! Speisen und Getränke dürfen nicht mit in die Schlafräume genommen werden. |
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4.) |
Die Schlafräume werden von den Bewohnern selbst gereinigt und sind täglich aufgeräumt zu halten. |
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5.) |
Die sanitären Einrichtungen (Toilette, Dusche, Waschräume) sind sauber zu halten. |
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6.) |
Die Gäste beziehen die Betten selbst. Auch mit der ausgeliehenen Bettwäsche werden die Betten nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Hausverwaltung bezogen. |
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7.) |
Eigene Getränke dürfen nur nach Absprache mit der Hausverwaltung mitgebracht und im Haus verzehrt werden. |
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8.) |
Die Dachfenster sind besonders pfleglich zu behandeln. Sie dürfen nur soweit geöffnet werden, dass sie in der Schrägstellung zum Dach offen sind. Beim Verlassen der Zimmer sind die Fenster wegen eines möglichen Regengusses zu schließen. |
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9.) |
Die Küche darf nicht betreten werden (außer Selbstversorger). |
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10.) |
Im eigenen Interesse sollten die Gäste Hausschuhe mitbringen. |
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11.) |
Eine pflegliche Behandlung aller Einrichtungen des Hauses sollte jedem Gast eine Selbstverständlichkeit sein. Kosten durch Beschädigung des Gebäudes oder der Einrichtung werden der Gruppe bzw. Einzelperson in Rechnung gestellt. |
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11.) |
Eine pflegliche Behandlung aller Einrichtungen des Hauses sollte jedem Gast eine Selbstverständlichkeit sein. Kosten durch Beschädigung des Gebäudes oder der Einrichtung werden der Gruppe bzw. Einzelperson in Rechnung gestellt. |
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12.) |
Die Gruppenleiter sind für die Einhaltung dieser Hausordnung durch die Mitglieder ihrer Gruppe verantwortlich. |
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